General Terms & Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Intra lighting d.o.o.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (im Folgenden auch als „Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma INTRA LIGHTING d.o.o., Vrtojbenska cesta 50, 5290 Šempeter pri Gorici, Slowenien, FN 5290457000 (im Folgenden auch als „Lieferant bezeichnet") und ihren Käufern (im Folgenden und einzeln auch als "Käufer” bezeichnet). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Geschäftsbeziehungen der Tochterunternehmen des Lieferanten (der Begriff „Lieferant" umfasst in diesem Zusammenhang auch diese Tochtergesellschaften) mit ihren Käufern (in dieser Hinsicht werden diese im Folgenden einzeln auch als "Käufer” bezeichnet”). Die im vorherigen Satz genannten Tochterunternehmen des Lieferanten sind:

  • Intra lighting d.o.o., Kroatien;
  • Intra lighting d.o.o., Serbien;
  • Intra lighting Deutschland GmbH;
  • Intra lighting Benelux, Niederlande;
  • Intra lighting  US LLC, Vereinigte Staaten;
  • Intra Lighting Srl, Italien.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Geschäftsbeziehungen“ jeden zwischen dem Lieferanten und dem Käufer geschlossenen Vertrag, jegliche Ergänzungen oder Änderungen sowie alle anderen Handlungen, die zur Vorbereitung oder Ausführung eines solchen Vertrags durchgeführt werden.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet der Begriff „Produkte“ alle vom Lieferanten verkauften Artikel, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer sind.

Artikelüberschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zur leichteren Bezugnahme hinzugefügt und haben keinen Einfluss auf deren Errichtung oder Interpretation.

 

1.2

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als „Käufer“ jede juristische oder natürliche Person bezeichnet, die im Rahmen ihres Berufs oder Geschäfts handelt und einen Vertrag mit dem Lieferanten sowie dessen bevollmächtigten Vertretern geschlossen hat oder schließen möchte, seien es Agenten oder Rechtsnachfolger. Wie aus dem vorhergehenden Satz hervorgeht, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für B2B-Beziehungen und nicht für Beziehungen des Lieferanten zu Verbrauchern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite des Lieferanten veröffentlicht. Die Käufer erkennen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, indem sie eine Bestellung aufgeben oder eine Auftragsbestätigung annehmen, in der auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die Käufer einverstanden, dass diese auch für zukünftige Transaktionen zwischen den Parteien gelten, bis diese ausdrücklich widerrufen werden. Mit der Annahme der Lieferung erkennen die Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut als verbindlich an.

 

1.3

Ergänzungen oder Änderungen jeglicher Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und insofern der Lieferant sie schriftlich festgelegt hat und diese sich nur auf den jeweiligen zugrunde liegenden Vertrag beziehen. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen und/oder neue Geschäftsbedingungen anzuwenden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Käufer bis zehn (10) Arbeitstage vor Inkrafttreten dieser Änderungen, Ergänzungen oder neuer Geschäftsbedingungen zu informieren.

 

1.4

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn und insoweit der Lieferant sie ausdrücklich akzeptiert und dem Käufer deren Annahme schriftlich bestätigt. Solange der Lieferant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht schriftlich akzeptiert, lehnt der Lieferant die Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder andere Bestimmungen des Käufers ausdrücklich ab. Der Lieferant lehnt hiermit ausdrücklich die Anwendbarkeit von Geschäftsbedingungen des Käufers ab, die möglicherweise im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten stehen.

 

Vertragsabschluss

2.1 Das Angebot

Vom Lieferanten abgegebenen Angebote sind unverbindlich und gelten nur als Aufforderung zur Bestellung. Die Angebotsberechnung gilt nur, wenn eine Bestellung für die gesamte Menge der angebotenen Produkte aufgegeben wird und der Lieferant in der Auftragsbestätigung die gesamte Menge bestätigt. Der Käufer wird aufgefordert, innerhalb der im Angebot angegebenen Frist zu bestellen. Wenn keine Frist angegeben ist, wird der Käufer aufgefordert, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots eine Bestellung aufzugeben.

Alle im Angebot enthaltenen Produktfotos sind symbolisch und der Lieferant behält sich das Recht vor, geringfügige und angemessene Änderungen an Produkten in Bezug auf LED-Module und elektrische Komponenten vorzunehmen, die deren Qualität und Leistung nicht beeinträchtigen.

 

2.2 Die Bestellung

Aufträge (d.h.: alle Bestellungen des Käufers an den Lieferanten) werden schriftlich erteilt. Für die Zwecke dieses Absatzes wird mit „schriftlich“ der Versand per Brief, Fax, E-Mail oder eine andere elektronische Kommunikation bezeichnet (einschließlich des Hinzufügens eines Produkts zum Warenkorb auf der Webseite des Lieferanten und der Bestellung über diesen). Die Bestellung des Käufers stellt vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer ein verbindliches Angebot dar. Der Käufer stellt sicher, dass die Vorgaben für alle Bestellungen (einschließlich der angeforderten Spezifikation) vollständig und genau eingehalten werden (mit Artikelnummer, Produktname samt Beschreibung und bestellter Menge). Eine Bestellung gilt erst dann vom Lieferanten als angenommen, wenn und bis der Lieferant eine Auftragsbestätigung herausgibt. Der Lieferant ist berechtigt, die Bestellung abzulehnen, ohne dem Käufer eine Entschädigung zu leisten.

 

2.3 Auftragsbestätigung

Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem vom Lieferanten eine Auftragsbestätigung herausgegeben wurde. Bezogen auf den Inhalt und den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten für beide Parteien verbindlich und ersetzt alle anderen Vertragsunterlagen. Der Lieferant bemüht sich, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Auftragsbestätigung innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung des Käufers auszustellen. Ferndatenübertragung, elektronisch (per E-Mail usw.) übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestätigungen des Käufers und andere Vertragsdokumente sind ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

Nach Eingang der Auftragsbestätigung des Lieferanten muss sie vom Käufer innerhalb von drei (3) Arbeitstagen bestätigt werden. Wenn die Auftragsbestätigung des Lieferanten in irgendeiner Weise von der Bestellung des Käufers abweicht, muss der Käufer dem Lieferanten darin enthaltene Fehler oder fehlende Informationen unverzüglich melden. Werden innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keine Einwände erhoben, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung des Lieferanten als vollständig und unwiderruflich vom Käufer genehmigt. Danach ist der Käufer nicht berechtigt, Änderungen an der Bestellung vorzunehmen und der Lieferant ist berechtigt, vorgeschlagene Änderungen abzulehnen.

Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn

  • der Käufer alle erforderlichen technischen Informationen des Lieferanten (Produktspezifikationen, technische Unterlagen, technische Zeichnungen) genehmigt oder freigibt und bis der Käufer alle für die Lieferung erforderlichen Vertragspflichten erfüllt.
  • Der Lieferant erhält vom Käufer eine Vorauszahlung oder Sicherheit, falls zutreffend und gemäß Artikel 3.3. Siehe unten.

Wenn dem Lieferanten wesentliche Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, werden die Lieferbedingungen angemessen verlängert, damit der Lieferant die durch den verspäteten Eingang wesentlicher Dokumente verursachten Verzögerungen beseitigen kann.

 

2.4 Stornierung der Bestellung

Sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbedingungen für den Käufer unakzeptabel, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren und damit den Vertrag kostenfrei und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Stornierung erfolgt durch den Käufer per E-Mail und innerhalb eines (1) Arbeitstages nach Eingang der Auftragsbestätigung des Lieferanten. Alle Kosten und Schäden, die durch Änderung oder Stornierung einer Bestellung nach dem zweiten (2.) Arbeitstag oder später aufkommen, werden dem Käufer zusammen mit dem Wert der bestellten Produkte in Rechnung gestellt.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist eine nachträgliche Stornierung der Bestellung durch den Käufer nicht möglich, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und unter der Bedingung, dass der Käufer den Lieferanten schad- und klaglos hält.

 

2.5. Änderungen der Bestellung

Innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Auftragsbestätigung ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Menge und der technischen Spezifikation der bestellten Produkte Änderungen in seiner Bestellung vorzunehmen. Dieser Änderungsantrag wird dem Lieferanten gemäß Artikel 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Bestellung durch den Käufer gilt der abgeschlossene Vertrag als beendet und der Lieferant stellt entweder eine neue Auftragsbestätigung aus oder lehnt die neue Bestellung ab.

 

2.6 Produktmängel und -änderungen

Alle Daten in den Katalogen des Lieferanten, Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Zeichnungen auf der Webseite, alle Gewichtsangaben, photometrischen Daten und Maßangaben wurden mit der gebotenen Sorgfalt verarbeitet. Der Lieferant haftet jedoch nicht für Abweichungen, Fehler, Änderungen der Beschaffenheit und der Abmessungen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler nachträglich ohne Haftungsübernahme zu beheben. Der Lieferant behält sich das Recht vor, geringfügige und angemessene Änderungen an seinen Produkten in Bezug auf LED-Module und elektrische Komponenten, Form, Farbe, Material und Design vorzunehmen, die deren Qualität oder Leistung nicht beeinträchtigen.

 

Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Preise und Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung des Lieferanten angegeben. Die Zahlungswährung ist der EURO, sofern nicht anders vereinbart. Die Umsatzsteuer (USt.) wird zusätzlich zum geltenden Satz erhoben, sofern die Umsatzsteuersätze des jeweiligen Landes angewendet werden. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise FCA Intra Lighting Logistic Center (Vrtojbenska cesta 50, 5290 Šempeter pri Gorici, Slowenien).

 

3.2 Rechnung

Die Rechnungen können vom Lieferanten jederzeit vor, während oder nach der Lieferung der Produkte gemäß der in Artikel 3.3 vereinbarten Zahlungsdynamik ausgestellt werden. Siehe unten. Bei größeren Bestellmengen und deren Teillieferungen können gelieferte Produkte nach jeder Teillieferung sukzessive in Rechnung gestellt werden. Der Käufer stimmt der Zustellung von Rechnungen auf elektronischem Wege zu.

 

3.3 Zahlung

Der Käufer hat den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag vollständig und ohne Abzug innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist zu begleichen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis im Voraus zu leisten. Dies bedeutet, dass die Lieferung erst nach Eingang der Vorauszahlung (wie in der Auftragsbestätigung angegeben) oder nach Erhalt (i) einer unabhängigen abstrakten Bankgarantie erfolgt, die auf die erste Aufforderung zahlbar ist und von einer für den Lieferanten akzeptablen Bank ausgestellt wurde oder (ii) durch ein ILOC (unwiderrufliches Akkreditiv), ausgestellt von einer für den Lieferanten akzeptablen Bank. Davon abweichende Kreditvereinbarungen oder Zahlungsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lieferanten zulässig. Alle Zahlungen sind kostenlos an die Zahlungsstelle des Lieferanten zu leisten und gelten als erfolgt, sobald der Betrag dem Lieferanten zur Verfügung steht.

Bei bestehenden oder späteren Bedenken (deren Beurteilung im Ermessen des Lieferanten liegt) an der Kreditwürdigkeit des Käufers oder bei Zahlungsverzögerungen können die Zahlungsvereinbarungen vom Lieferanten einseitig geändert werden, wozu er sich das Recht vorbehält (auch in Fällen, in denen dies zuvor ohnehin von der im vorherigen Absatz festgelegten Vereinbarung über Vorauszahlungen abweicht). Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der Vorauszahlung oder nach Erhalt (i) einer unabhängigen abstrakten Bankgarantie, zahlbar auf die erste Aufforderung und ausgestellt von einer Bank, die für den Lieferanten akzeptabel ist, oder durch ein (ii) ILOC (unwiderrufliches Akkreditiv), ausgestellt von einer für den Lieferanten akzeptablen Bank. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit vor der Produktlieferung zu kündigen oder die Leistung auszusetzen, wenn er nach vernünftigem Ermessen die Bonität des Käufers anzweifelt oder Kenntnis von der mangelnden Kreditwürdigkeit des Käufers erlangt.

 

3.4 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug und leistet dem Lieferanten Verzugszinsen für überfällige Beträge (verspätete Zahlungen) zum jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank EURIBOR + 8% p.a., berechnet täglich ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist bis zur Zahlung. Der Käufer kommt aufgrund des bloßen Ablaufs der Zahlungsfrist in Verzug, ohne Erfordernis einer Inverzugsetzung, wobei die Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar sind.

Der Käufer verpflichtet sich, dem Lieferanten alle gezahlten Beträge oder Auslagen zu erstatten, die sich aus dem Einzug von Forderungen ergeben, z.B. Mahn- und Inkassogebühren oder sonstige Kosten, die für notwendige rechtliche Maßnahmen anfallen.

 

3.5 Einbehaltung der Zahlung

Die Zahlung darf aufgrund eines Mangels an den Produkten oder Dienstleistungen nicht abgelehnt oder hinausgezögert werden. Der Käufer hat alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen vollständig zu leisten, ohne Abzug durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder auf andere Weise.

Der Käufer kann Ansprüche in Bezug auf gelieferte Produkte nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen verrechnen, die vom Lieferanten schriftlich und ausdrücklich anerkannt wurden, und zwar in einem Umfang, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem festgestellten materiellen Mangel an den Produkten steht.

 

Lieferung

4.1 Lieferdatum

Der Lieferant ist bemüht, die Produkte zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum zu liefern. Sofern mit dem Lieferanten nicht schriftlich anders vereinbart ist, werden dem Käufer die Lieferbedingungen und -termine in der Auftragsbestätigung nur als Referenz zur Verfügung gestellt und sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus verspäteten Lieferungen sind ausgeschlossen.

 

4.2 Lieferort

Lieferbedingungen und -termine sind Frei Frachtführer (FCA) vom Standort des Lieferanten, sofern nicht anders angegeben.

 

4.3 Verlängerung der Lieferzeit

In unvorhersehbaren oder vom Willen und der Kontrolle der Partei unabhängigen Fällen, wie bei Ereignissen Höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen auf der Seite des Lieferanten oder des Unterlieferanten, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung und/oder Dienstleistung für die Dauer dieser Umstände zu verschieben. Zu diesen Umständen zählen in erster Linie, aber nicht nur, Pandemien, bewaffnete Konflikte, staatliche Maßnahmen, Proteste, Embargos, Transport- und Zollverzögerungen, Transportschäden, Energie- oder Rohstoffmangel, Maschinenbruch, Brandfälle, Überschwemmungen, Streik und Aussperrung.

 

4.4 Lieferverzug durch Unterlieferanten

Der Lieferant behält sich das Recht auf Teillieferungen oder Verlängerung der Lieferzeit bei fehlerhaften, verspäteten oder unsachgemäßen Lieferungen durch Unterlieferanten vor. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, den Käufer unverzüglich zu informieren.

 

4.5 Lagerung von Waren

Versandfertige Produkte müssen sofort abgeholt werden, andernfalls ist der Lieferant dreißig (30) Tage nach der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft berechtigt, diese auf Risiko und Kosten des Käufers zu lagern und dem Käufer für jeden begonnenen Monat der Verspätung eine Lagergebühr in der Höhe von 0,5% des Gesamtpreises, maximal jedoch 5% des Preises der Produkte, für die sich die Lieferung verzögert, in Rechnung zu stellen. Werden die Produkte nicht fristgerecht abgeholt, geht das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Produkte nach dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung des Lieferanten über die Versandbereitschaft der Produkte auf den Käufer über.

 

4.6 Gefahrenübergang

Lieferung Frei Frachtführer (FCA) Šempeter pri Gorici, Slowenien

Alle Produkte werden FCA im Logistikzentrum des Lieferanten (Vrtojbenska cesta 50, 5290 Šempeter pri Gorici, Slowenien) zu dem Zeitpunkt geliefert, an dem der Lieferant dem Käufer mitteilt, dass die Produkte abholbereit sind, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur oder eine andere Person oder Firma, die mit dem Transport der Produkte beauftragt ist, auf den Käufer über.

Innerhalb einer angemessenen Frist vor der Produktlieferung hat der Käufer dem Lieferanten eine oder mehrere Personen zu benennen, die für die Abholung der Lieferung und die Unterzeichnung des Lieferscheins befugt sind. Wenn zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung, wie oben angegeben, keine der vom Käufer genannten autorisierten Personen anwesend oder zur Abholung der Produkte bereit ist, gerät der Käufer mit der Annahme der Produkte in Verzug.

Der Käufer muss den Spediteur und den Lieferanten unverzüglich nach der Lieferung über offensichtliche Transportschäden oder -mängel (beschädigte Verpackung, falsch gelieferte Menge) benachrichtigen und sicherstellen, dass der Spediteur eine Beschwerdebestätigung erhält. Versteckte Transportschäden oder -mängel sind dem Lieferanten und dem Spediteur oder einer anderen, mit dem Transport der Produkte beauftragen Person oder Firma innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Lieferung der Produkte zu melden.

Lieferung an die Räumlichkeiten des Käufers - CPT (Fracht bezahlt bis), DAP (geliefert benannter Ort)

Nur wenn es zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung des Lieferanten bestätigt wurde, wird der Transport vom Lieferanten an die Räumlichkeiten des Käufers oder an eine andere vom Käufer festgelegte Adresse (CPT oder DAP) organisiert. In diesem Fall hat der Käufer sicherzustellen, dass geeignete Einrichtungen zum Entladen zur Verfügung stehen. Der Käufer hat den Lieferanten unverzüglich nach Lieferung per CMR oder ein anderes gültiges Dokument zum Nachweis der Lieferung über offensichtliche Transportschäden oder -mängel zu informieren (beschädigte Verpackung, falsch gelieferte Menge). Versteckte Transportschäden oder -mängel sind dem Lieferanten innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Lieferung der Produkte zu melden. Der Käufer hat den Fehler detailliert zu beschreiben (samt Fotos). Nach fünf (5) Arbeitstagen hat der Lieferant keine Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die gelieferte Menge und offensichtliche Sachmängel.

 

4.7 Strafen

Schlägt der Käufer eine Vertragsstrafe bei einer Unterlassung der Produktlieferung zu den vereinbarten Lieferbedingungen vor, so hat er dies in seiner Bestellung ausdrücklich anzugeben. In seiner Bestellung sind die vorgeschlagene Lieferzeit und die Konventionalstrafe (pro Tag) anzugeben. Der Lieferant schließt hiermit bereits vorab aus, eine vorgeschlagene Vertragsstrafe von mehr als 0,1% pro Tag und insgesamt 5% des Gesamtwerts der bestellten Produkte zu akzeptieren.

Lieferbedingungen mit vertraglichen Konventionalstrafen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferanten im Voraus mittels einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bestätigt werden. Dem Lieferanten steht es frei, die vorgeschlagenen Konventionalstrafen zu bestätigen, nachdem er die Verfügbarkeit in den Abteilungen Planung, Produktion und Einkauf geprüft hat. Eine solche Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie von der gesetzlich befugten Vertretungsperson des Lieferanten unterzeichnet wurde.

Wenn sich die Leistung des Lieferanten aufgrund von Höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Umstände verzögert, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wird für jene Tage keine Vertragsstrafe berechnet, an denen der Lieferant an der Erfüllung der Vertragspflichten durch Höhere Gewalt gehindert wurde. Darüber hinaus werden dem Lieferanten keine Strafen angerechnet, wenn der Käufer die in Artikel 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen vereinbarten Zahlungen oder Sicherheiten nicht rechtzeitig erbringt oder wenn sich die Leistung des Lieferanten durch schuldhaftes Verhalten oder Gründe auf Seiten des Käufers verzögert.

Hält sich der Lieferant nicht an verbindlich festgelegte und vereinbarte Termine oder Fristen, ist der Käufer verpflichtet, dem Lieferanten schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu gewähren. Unterlässt der Lieferant innerhalb der festgelegten Nachfrist schuldhaft die Lieferung, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

4.8 Technologie- und Ausrüstungswechsel

In Bezug auf den Lieferumfang behält sich der Lieferant das Recht vor, die Technologie und Ausstattung der bestellten Produkte aus technischen Gründen oder zur Einhaltung von gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu ändern. In Bezug auf geringfügige und angemessene Änderungen von Produkten gilt Artikel 2.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4.9 Retouren

Eine Rücksendung unbeschädigter oder mangelfreier Produkte ist nicht möglich.

 

Eigentumsvorbehalt

5.1

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Zuschläge (Zinsen, Kosten usw.) durch den Käufer ausschließliches Eigentum des Lieferanten, das heißt, bis die Zahlung des Käufers eingeht. Bis dahin gilt, dass die Zahlung nicht geleistet wurde.

Der Käufer hat den Lieferanten unverzüglich über etwaige Gefahren oder Versuche von Drittpersonen zu informieren, die Produkte zu verpfänden, zu beschlagnahmen oder sich deren auf andere Weise zu bemächtigen, und muss alle Maßnahmen ergreifen, um eine der genannten Maßnahmen zu verhindern. In diesem Fall stellt der Käufer dem Lieferanten den uneingeschränkten Zugang zu den Räumlichkeiten zur Verfügung, damit er den Besitz an den Produkten wiedererlangen kann, an denen er noch Eigentümer ist. Im Falle einer Vertragsverletzung, wie z. B. bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant hiermit berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Produkte sowie einen Schadenersatz gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzufordern.

 

Reklamationen und Garantie

Der Lieferant garantiert, dass die Produkte entweder gemäß den gültigen europäischen oder US-amerikanischen Qualitätsnormen oder gemäß der EU-Konformitätserklärung hergestellt werden. Der Lieferant garantiert, dass alle Produkte, die unter dem Markennamen „Intra Lighting“ verkauft werden, gemäß den in Artikel 6.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen innerhalb einer Garantiezeit von sieben (7) Jahren ab dem Rechnungs- oder Lieferscheindatum - je nachdem, was früher ausgestellt wurde - frei von Mängeln und Materialschäden sind. Wie aus dem vorhergehenden Satz hervorgeht, gilt diese sieben (7) Jahres-Garantie nur für Produkte, die unter dem Warenzeichen „Intra Lighting“ verkauft werden. Die sieben (7) Jahres-Garantie gilt nicht für Leuchten, Lichtmanagementsysteme oder sonstige Produkte anderer Hersteller, die vom Lieferanten vertrieben werden. Bei Zweifel des Käufers, ob ein bestimmtes Produkt das Warenzeichen »Intra Lighting« trägt oder das Produkt eines anderen Herstellers ist, wird er gebeten, sich per E-Mail an den Lieferanten zu wenden (gemäß Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und dies direkt mit dem Lieferanten zu klären.

 

6.1 Überprüfung von Produkten

Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach der Abnahme zu prüfen und den Lieferanten über festgestellte Mängel zu informieren:

  • Bei Beschwerden über Transportschäden siehe Artikel 4.6 oben. Diese müssen im CMR-Dokument vermerkt werden oder in einem anderen gültigen Dokument, das die Lieferung belegt (in Bezug zur Menge oder offensichtlichen Transportschäden).
  • Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Lieferung gemeldet werden.
  • Reklamationen in Bezug auf Verarbeitungs- oder Materialfehlern (offenkundig bei der Installation) sind innerhalb eines (1) Monats nach der Lieferung zu übermitteln.

Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf einen Produktmangel einschließlich aller Gewährleistungsrechte zu berufen, wenn er den Lieferanten nicht innerhalb einer angemessenen Frist über die Art der Beanstandung informiert, und zwar (i) bei offensichtlichen Mängeln fünf (5) Arbeitstage nach der Lieferung und (ii) bei versteckten Mängeln spätestens zwei (2) Wochen, nachdem der Käufer diese entdeckt hat oder hätte entdecken müssen.

 

6.2 Benachrichtigung über den Anspruch

Alle Ansprüche müssen auf diesem Beschwerdeformular mit allen erforderlichen Angaben eingereicht werden, damit der Lieferant sofort mit der Bearbeitung der Beschwerde des Käufers beginnen kann:

https://www.intra-lighting.com/Complaint-form

Der Käufer trägt die volle Beweislast dafür, dass alle Voraussetzungen für einen Anspruch, insbesondere für den Mangel selbst, für die rechtzeitige Entdeckung und dessen Meldung erfüllt sind. Die Ansprüche des Käufers werden nach Erhalt eines ordnungsgemäß ausgefüllten Beschwerdeformulars überprüft. Dieser Zeitraum beträgt maximal drei (3) Arbeitstage. Die beanstandeten Produkte werden auf Kosten des Käufers an den Lieferanten zu dessen Prüfung geschickt. Dem Lieferanten wird eine erforderliche Zeitspanne eingeräumt, um die Mängel zu untersuchen und zu beheben oder Ersatzteile oder -geräte zu liefern oder durch ein einwandfreies Produkt des gleichen Typs oder durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen, vorbehaltlich des seit der Freigabe eingetretenen technologischen Fortschritts des Originalprodukts, wenn anwendbar.

 

6.3 7-Jahres-Garantie

Alle Beschwerden werden in Übereinstimmung mit den Garantiebedingungen von sieben (7) Jahren behandelt, die ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Alle Informationen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind, finden Sie hier: 7-year Warranty Conditions

 

6.4 Haftung

Der Lieferant übernimmt keine über diese Garantie hinausgehende Haftung. Im Rahmen dieser Garantie übernimmt der Lieferant insbesondere keine Haftung für indirekte und besondere Schäden sowie Folgeschäden oder für finanzielle Verluste, einschließlich des Verlusts von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen, Zinsen, Erträgen, erwarteten Einsparungen oder erwarteten Geschäften, Schäden am ideellen Firmenwert oder Schäden jeglicher Art, die Dritten entstehen.

 

Vertragsauflösung

7.1

Der Vertrag kann in folgenden Fällen vom Lieferanten jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer gekündigt werden:

  • Der Käufer verstößt gegen den Vertrag und kann den Verstoß nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Lieferanten beheben; oder
  • Der Käufer ist zahlungsunfähig oder es besteht ein offensichtliches Risiko in Bezug zu seiner künftigen Zahlungsunfähigkeit.

Diese Bestimmung schränkt die in den Artikeln 4.7 und 5.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Möglichkeiten einer Vertragskündigung nicht ein. In diesem Artikel bedeutet der Begriff "schriftlich" per Post oder per E-Mail zugestellt.

 

7.2

Sobald der Lieferant die Auftragsbestätigung ausstellt, kann der Vertrag (ganz oder teilweise) nicht gekündigt werden bzw. der Käufer kann ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine Änderungen am Vertrag (einschließlich der Menge oder Art der Produkte) vornehmen. Wenn der Lieferant eine Kündigung oder Änderung vereinbart, kann der Lieferant seine Preise, Lieferbedingungen und sonstigen Bedingungen entsprechend ändern und eine Bearbeitungsgebühr oder eine andere Gebühr erheben. Diese Bestimmung schränkt das Recht des Käufers nicht ein, den Vertrag gemäß Artikel 2.4 (siehe oben) zu kündigen oder dessen Änderung gemäß Artikel 2.5 (siehe oben) vorzuschlagen.

 

7.3

Wird der Vertrag aus den in Artikel 7.1 (siehe oben) genannten Gründen gekündigt, ist der volle Preis für die Produkte unverzüglich zu zahlen und muss vom Käufer an den Lieferanten geleistet werden. Eine eventuelle Vorauszahlung wird vom Lieferanten einbehalten. Die Sicherheiten verbleiben beim Lieferanten und können eingelöst werden.

 

Vertraulichkeit

8.1

Die Parteien erkennen an, dass das Bestehen und die Bedingungen ihrer Vereinbarung sowie alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit ihrer Erstellung und Durchführung ausgetauscht werden, vertrauliche Informationen sind. Die Parteien haben die Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen zu wahren und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine relevanten vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, mit Ausnahme von Informationen, die: (a) gemeinfrei sind oder sein werden (außer nicht autorisierte Offenlegung durch den Empfänger); (b) gemäß den geltenden Gesetzen oder Vorschriften, Anordnungen von Gerichten oder anderer Regierungsbehörden offengelegt werden müssen; oder (c) von einer Partei gegenüber ihren Aktionären, Anlegern, Rechtsberatern oder Finanzberatern in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehene Transaktion offengelegt werden müssen, sofern diese Aktionäre, Investoren, Rechtsberater oder Finanzberater denselben Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die hier Dargelegten. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung aus jedwedem Grund.

 

Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrecht

9.1

Der Käufer erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an den vom Lieferanten verkauften Produkten. Alle Unterlagen und Verkaufsinformationen, wie Kataloge, Broschüren, Dokumente und Zeichnungen sowie Angebote, Projekte und sonstige technische Unterlagen, z.B. Pläne oder Modelle und Prototypen, bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Jede andere Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Vervielfältigung, außer für den privaten Gebrauch, gilt ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten als rechtswidrig und ist untersagt. Alle Warenzeichen, Grafiken, Logos, Fotos, Texte und Designs, die auf der Website und anderen Werbematerialien verwendet werden, sind Eigentum des Lieferanten oder seiner Lizenzgeber. Der Käufer darf keine Kennzeichnungen, Hinweise, Schriftzeichen oder Bezeichnungen entfernen, ergänzen oder ändern, die vom Lieferanten an den Produkten angebracht wurden.

 

9.2

Wann immer Produkte vom Lieferanten gemäß den Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Spezifikationen oder anderen Informationen des Käufers geliefert werden und dies die Rechte Dritter verletzt, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum, verpflichtet sich der Käufer, den Lieferanten zu entschädigen und schadlos zu halten. Die Entschädigung deckt unter anderem, aber nicht nur, die Kosten für die Rechtsverteidigung des Lieferanten ab, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten sowie der Kosten für außergerichtliche Beratung und Vertretung, und entschädigt den Lieferanten vollständig für etwaige Schäden durch solche Verstöße oder erlittene und entstandene Aufwendungen.

 

Datenschutzbestimmungen

10.1

Der Lieferant kann die Informationen des Käufers gemäß der Datenschutzbestimmungen verwenden und offenlegen. Die Datenschutzbestimmungen werden als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt.

 

Hinweise

11.1

In allen Fällen, in denen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf per Post versandte Mitteilungen beziehen, bedeutet dies, dass der Versand per Post mit der Empfangsbestätigung an die Geschäftsadresse der Partei erfolgt ist.

In allen Fällen, in denen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Mitteilungen beziehen, die per E-Mail an den Lieferanten ergehen, bedeutet dies, dass sie an jene E-Mail-Adresse gesendet werden, von der aus die Kundendienstabteilung des Lieferanten den Kunden (Adressaten) kontaktiert hat und ccd@intra-lighting.com (in Cc).

Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Kommunikationsmitteln enthalten sind, erfolgen Mitteilungen per E-Mail.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge unterliegen slowenischem Recht, ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich, ihre gegenseitigen Verträge nach Treu und Glauben auszuführen, um durch Verhandlungen und gegenseitigen Vereinbarungen etwaige Streitigkeiten zu lösen, die sich aus der Anwendung, Abwicklung, Erfüllung, Auslegung und Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben sollten.

 

12.2

Bei Widerspruch zwischen den Bestimmungen des slowenischen Rechts und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Letzteren Vorrang.

 

12.3

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten) werden endgültig von einem für den Sitz des Lieferanten zuständigen Gericht beigelegt.

 

Sonstige Bestimmungen

13.1

Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine Rechte aus einem Vertrag mit dem Lieferanten an Dritte abtreten.

 

13.2

Auch wenn dies nicht im Angebot oder in anderen vertraglichen oder vorvertraglichen Unterlagen angegeben ist, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer an seine Subunternehmer weiterzugeben und Produkte oder Teile davon von Dritten zu kaufen und weiterzuverkaufen.

 

13.3

Sollte eine Bestimmung oder Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Löschung ihren Inhalt nicht beeinträchtigen würde, rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die restlichen Bestimmungen und Bedingungen davon unberührt. Die übrigen Bestimmungen und Bedingungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.

 

Šempeter pri Gorici, 15.2.2021